20 keit in einer Verweistätigkeit zumutbar ist, lässt sich diese Frage im vorliegenden Verfahren nicht abschliessend beantworten. 4.2 Soweit die Vorinstanz nach Durchführung der ergänzenden Abklärungen (vgl. Erw. 3.5 hiervor) zum Ergebnis gelangt, dass ein Berufswechsel in eine unselbständige Tätigkeit aufgrund der Schadenminderungspflicht zumutbar sei, stellt sich die Frage nach der Art der Invaliditätsbemessung (vgl. Erw. 1.3 hiervor).