Falls nicht, wurde der RAD "um nochmalige Beurteilung der AF in der angestammten SE-Tätigkeit Sägerei und in einer angepassten Tätigkeit (Profil?)" gebeten (IV-act. 52-3/4, vgl. Replik vom 14.6.2017 S. 6 Ziff. 5). In der Folge erstattet die RAD-Ärztin Z._____ am 20. Oktober 2016 eine von ihr unterzeichnete Beurteilung, welche sie offenkundig sowohl in Kenntnis und Würdigung dieser "Erstbeurteilung RAD vom 25.4.2016" als auch dem danach ergangenen Bericht über die Nachkontrolle in der Universitätsklinik Balgrist vom 9. August 2016 verfasst hatte (IV-act. 52-3f./4).