18 3.3 Grundsätzlich ist vorauszusetzen, dass die Stellungnahme/Beurteilung einer Arztperson des regionalen ärztlichen Dienstes durch die entsprechende Arztperson erstattet und von ihr visiert wird. Dagegen erscheint es zum Vornhinein befremdlich, wenn eine RAD-Beurteilung resp. die Korrektur einer solchen mündlich (auf 'Rücksprache' hin) erfolgt und lediglich von der Verwaltung (sinngemäss) protokollarisch in einer Gesprächsnotiz ohne Gegenvisum durch die beurteilende Arztperson festgehalten wird.