Laut einer Gesprächsnotiz der Verwaltung vom 31. Oktober 2016 hat eine "Rücksprache mit dem RAD, Frau Z._____" ergeben, dass der Versicherte in einer angepassten Tätigkeit eine 100% Arbeitsfähigkeit mit einer vollen Leistungsfähigkeit habe. Die 20% Leistungseinschränkung gemäss der RAD- Stellungnahme vom 20. Oktober 2016 sei aufgrund der "Erstbeurteilung RAD vom 25.4.2016" nicht gegeben (IV-act. 53).