3.2.3 Von dieser ersten Beurteilung durch Dr.med. S.________ vom 25. April 2016 abweichend, hat die RAD-Ärztin Z._____ in ihrer Stellungnahme vom 20. Oktober 2016 dagegen festgehalten, medizinisch theoretisch werde eine Arbeitsfähigkeit zu 100% mit einer geringen Leistungsminderung von ca. 20% für eine leichte körperliche Arbeit in Wechselbelastung, mit Schwerpunkt Sitzen schon jetzt zumutbar sein, wobei der Versicherte dabei die Möglichkeit haben sollte, das Bein auch einmal hochzulegen (IV-act. 52-3f./4).