57- 8ff./28) (IV-act. 57-7/28 Ziff. 7). Beim Invalideneinkommen wurde festgehalten, im Jahr 2015 habe der Versicherte bei einem reduzierten Umsatz einen Verlust realisiert (IV-act. 57-6/28). Daran ändere sich auch bei Aufrechnung des zu viel bezogenen Lohnes der Ehegattin (in Bezug auf ihren Arbeitsaufwand) nichts; auch nicht bei zusätzlicher Aufrechnung der gegenüber früher etwas tieferen BGI-Marge und des im Verhältnis zum Umsatz gegenüber der Zeit vor der Behinderung etwas zu hohen Geschäftsaufwandes (exkl.