Der Versicherte beziehe aufgrund einer offenen Unterschenkelverletzung seit 20 Jahren eine SUVA Rente von 20%. Eine telefonische Rückfrage bei der AHV habe ergeben, dass die festgelegten Einkommen 2009 - 2011 gegenüber den Steuerveranlagungen jeweils einiges tiefer ausgefallen seien, weil eine hohe EK- Verzinsung in Abzug gebracht worden sei. Für das Jahr 2012 sei bei der AHV ein Einkommen von Fr. 36'600.-- erfasst worden. Für das Jahr 2013 sei infolge eines negativen Einkommens der Mindestbetrag von Fr. 9'330.-- bestätigt worden. Durch den Gesundheitsschaden habe sich weder eine Änderung an der Infrastruktur noch am Anlagevermögen ergeben.