Die Ehefrau erledige quasi sämtliche Büroarbeiten (Zahlungen, Rechnungen, Administration, Vorbereitung für den Treuhänder, Kontierung und Verbuchung der Geschäftsfälle sowie Erstellung der MWSt-Abrechnungen). Der Treuhänder kontrolliere die Verbuchungen und die MWSt-Abrechnungen und erstelle den Abschluss und die Steuererklärung. Aufgrund der grundsätzlich gleichen Kundschaft sowie des Umsatzvolumens sei der Arbeitsaufwand der Ehegattin nicht sehr hoch; er belaufe sich im Durchschnitt auf ca. 1-2 Stunden pro Woche. Der in der Buchhaltung verbuchte Lohn beziehe sich vollumfänglich auf die Ehefrau.