Infolge der Behinderung hätten sich weder Änderungen an der Infrastruktur ergeben, noch seien Änderungen an der Art der Dienstleistung oder an der Art der Klientel vorgenommen worden. Gemäss den Angaben des Ehepaares würden seither aber weniger Aufträge, mit wenn möglich weniger schwerer Ware ausgeführt und es werde eine erhebliche Mithilfe der Frau und Kollegen beansprucht. Die Ehefrau erledige quasi sämtliche Büroarbeiten (Zahlungen, Rechnungen, Administration, Vorbereitung für den Treuhänder, Kontierung und Verbuchung der Geschäftsfälle sowie Erstellung der MWSt-Abrechnungen).