2.13 Laut einer Gesprächsnotiz vom 31. Oktober 2016 habe eine Rücksprache mit der RAD-Ärztin Z._____ ergeben, dass der Versicherte in einer angepassten Tätigkeit eine 100% Arbeitsfähigkeit mit einer vollen Leistungsfähigkeit habe. Die 20% Leistungseinschränkung gemäss der RAD-Stellungnahme vom 20. Oktober 2016 sei aufgrund der Erstbeurteilung durch den RAD vom 25. April 2016 nicht gegeben (IV-act. 53).