Die Konsolidierung der Fraktur sei allerdings im August radiologisch abgeschlossen gewesen. Medizinisch theoretisch werde eine Arbeitsfähigkeit zu 100% mit einer geringen Leistungsminderung von ca. 20% für eine leichte körperliche Arbeit in Wechselbelastung, mit Schwerpunkt Sitzen schon jetzt zumutbar sein. Der Versicherte sollte dabei die Möglichkeit haben, das Bein auch einmal hochzulegen; dies jedoch, da unfallbedingt, unter Vorbehalt des Abschlusses der Unfallversicherung (IV-act. 52-3f./4).