In der Beurteilung wurde ein radiologisch erfreulicher Behandlungsverlauf beschrieben, mit jedoch deutlichen Restbeschwerden. Arbeitsmedizinisch sei aus ihrer Sicht eine Arbeitsfähigkeit von mehr als 50% im angestammten Beruf nicht realistisch. Eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit im angestammten, kör- 12 perlich stark belastenden Arbeitsprofil wäre bereits eine äusserst erfreuliche Verbesserung der aktuellen Arbeitssituation (IV-act. 51).