2.10 Dem Einwand vom 29. Juli 2016 legte der Versicherte eine 'Taggeldkarte' der Krankenversicherung bei, auf welcher ihm durch die behandelnden Ärzten vom 23. November 2014 bis 6. September 2015 eine Arbeitsunfähigkeit von jeweils 100% und ab dem 7. September 2015 bis Juli 2016 eine Arbeitsunfähigkeit von jeweils 80% bescheinigt wurde (IV-act. 50-2/2).