Inwieweit sich eine verstärkte Belastung des rechten Beines durch z.B. Heben/Tragen/Bewegen schwerer Lasten in einem Einmannbetrieb realisieren lasse, sei eher fraglich. Gesundheitsschaden mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit sei der Zustand nach osteosynthetisch versorgter offener Unterschenkelfraktur rechts mit protrahiertem Heilungsverlauf, mit der verminderten Belastbarkeit der rechten unteren Extremität. In der angestammten Tätigkeit betrage die Arbeitsfähigkeit aktuell 70-80%. Vom 22. Oktober 2014 bis mindestens Ende September 2015 betrage die Arbeitsfähigkeit 0%. Anschliessend sei der Verlauf nicht nachvollziehbar.