2.8 In Beantwortung des 'Beiblattes zum Arztbericht berufliche Integration/Rente' zuhanden der IV-Stelle vom 14. Februar 2016 notierte med.prakt. Y._____ (Assistenzarzt Orthopädie Universitätsklinik Balgrist) u.a., die bisherige Tätigkeit sei dem Versicherten weiterhin zumutbar, wobei auf das Tragen schwerer Lasten verzichtet werden sollte (Traglastbeschränkung <10 kg). Andere Tätigkeiten (ohne Tragen von schweren Lasten, eher Bürotätigkeit) wären ihm 8 Stunden pro Tag zumutbar. In zeitlichem Rahmen bestehe keine verminderte Leistungsfähigkeit (IV-act. 39).