8 Infolge eines Sonnenbrandes II. und teilweise III. Grades anfangs Juli 1990 kam es zu einer Infektion über der Plattenstelle am rechten Unterschenkel (KV-act. 3- 35/43), welche ein Débridement, eine Spüldrainage und das Anlegen von Garamycinschwämmen am 10. August 1990 sowie die Platten- und Schraubenentfernung am rechten Unterschenkel mit neuerlichem Débridement und Anlegen von Garamycinschwämmen am 29. August 1990 erforderlich machte (fecit Dr.med. D.________; vgl. KV-act. 3-33f./43). Im Anschluss gestaltete sich der Verlauf unter ständigem Débridement und lokaler Behandlung komplikationslos.