{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-15", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-51_2017-11-15.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "d2b26a85f65b098292d14a45c09d0d56"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-51_2017-11-15.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_51_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2dea2e6c55cdc616585852a8b1a1a275a2e26c75a05f04774a63206e71352d995a9ec3ad0fa5fa70893ed33efcbc57445d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2dea2e6c55cdc616585852a8b1a1a275a2e26c75a05f04774a63206e71352d995a9ec3ad0fa5fa70893ed33efcbc57445d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_51", "Checksum": "0cad1a853e58cb53302c3bfb10bf618b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 51"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Der Betriebsstandort befinde sich beim Wohndomizil. Die betriebliche Nutzungsfläche im\nEigentum (Fertigungshalle und Aussenbereich) umfasse ungefähr 2'000 m2. Der\nVersicherte stelle Latten, Bretter und Balken nach Mass für Zimmereien, Dachdecker, Gärtner und Schreiner her. Handel werde nicht betrieben. Sporadisch\nwürden Anfragen von Privaten erfolgen, es würden jedoch fast ausschliesslich\nUnternehmen beliefert. Die überwiegende Stammkundschaft stamme aus der\nnäheren Umgebung und garantiere wiederkehrende Aufträge. Durch Anbieter wie\nHornbach oder Bau und Hobby habe die Konkurrenz in den letzten Jahren stark\nzugenommen, worunter die gesamte Branche leide. Infolge der Behinderung hätten sich weder Änderungen an der Infrastruktur ergeben, noch seien Änderungen\nan der Art der Dienstleistung oder an der Art der Klientel vorgenommen worden.\nGemäss den Angaben des Ehepaares würden seither aber weniger Aufträge, mit\nwenn möglich weniger schwerer Ware ausgeführt und es werde eine erhebliche\nMithilfe der Frau und Kollegen beansprucht. Die Ehefrau erledige quasi sämtliche\nBüroarbeiten (Zahlungen, Rechnungen, Administration, Vorbereitung für den Treuhänder, Kontierung und Verbuchung der Geschäftsfälle sowie Erstellung der\nMWSt-Abrechnungen). Der Treuhänder kontrolliere die Verbuchungen und die\nMWSt-Abrechnungen und erstelle den Abschluss und die Steuererklärung. Aufgrund der grundsätzlich gleichen Kundschaft sowie des Umsatzvolumens sei der\nArbeitsaufwand der Ehegattin nicht sehr hoch; er belaufe sich im Durchschnitt\nauf ca. 1-2 Stunden pro Woche. Der in der Buchhaltung verbuchte Lohn beziehe\nsich vollumfänglich auf die Ehefrau. Seit dem Gesundheitsschaden könne der\nVersicherte aufgrund eines guten Umfeldes auf erhebliche, unentlöhnte Mithilfe\nvon Freunden zählen.\n\nDer Versicherte sei gemäss Auskünften wie bis anhin praktisch ausschliesslich in\nder Verarbeitung des sehr schweren Materials tätig. Der Geschäftsführungsanteil\nsei infolge der Art der Kundschaft vernachlässigbar und könne meistens telefonisch abgewickelt werden. Eine innerbetriebliche Verlagerung der Tätigkeiten sei\nnicht gegeben. Anhand der Beurteilung der wirtschaftlichen Aspekte (u.a. personelle Situation, keine Rentabilität, geringes Anlagevermögen, fehlende betriebli-\n\n14\nche Perspektiven usw.) werde eine Betriebsaufgabe aber als zumutbar erachtet\n(vgl. IV-act. 57-3ff./28 Ziff. 4f.).\n\nZu den Einkommensverhältnisse wurden folgende Betriebsgewinne in CHF (vor\na.o. und neutralem Aufwand) aufgeführt (IV-act. 57-5/28 Ziff. 6):\n2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015\n34'696.50 27'162.34 47'800.79 23'650.78 -20'537.10 8'485.75 -33'039.08\n\nDer Versicherte beziehe aufgrund einer offenen Unterschenkelverletzung seit 20\nJahren eine SUVA Rente von 20%. Eine telefonische Rückfrage bei der AHV habe ergeben, dass die festgelegten Einkommen 2009 - 2011 gegenüber den\nSteuerveranlagungen jeweils einiges tiefer ausgefallen seien, weil eine hohe EK-\nVerzinsung in Abzug gebracht worden sei. Für das Jahr 2012 sei bei der AHV ein\nEinkommen von Fr. 36'600.-- erfasst worden. Für das Jahr 2013 sei infolge eines\nnegativen Einkommens der Mindestbetrag von Fr. 9'330.-- bestätigt worden. Durch\nden Gesundheitsschaden habe sich weder eine Änderung an der Infrastruktur\nnoch am Anlagevermögen ergeben. Aus den Details der Jahresrechnungen werde ersichtlich, dass sich die Abschreibungen im Jahr 2012 (von Fr. 20'000.--)\nvollumfänglich auf die Immobilie beziehen und ansonsten immer sofort abgeschrieben worden sei. Die Schwankungen bei den Positionen Unterhalt, Reparaturen / Reise- u. Repräsentationskosten würden sich in branchenüblichen Jahresdifferenzen und durch vereinzelte Kundenwechsel begründen. Besondere\nVorkommnisse oder einmalige Situationen hätten nicht genannt werden können.\nDie Umsatzabnahme könne einem geschwächten Marktumfeld zugeordnet werden. In Anbetracht der Auskünfte könne nicht davon ausgegangen werden, dass\nsich die Situation in absehbarer Zeit − wenn überhaupt − erhole. Der für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesene Verlust von Fr. 20'537.-- sei von der Steuerbehörde übernommen und somit der in dieser Periode neu verbuchte Mietaufwand (veränderte Buchführung) als geschäftsmässig begründet akzeptiert worden.\n\nBezüglich Valideneinkommen wurde ausgeführt, anhand der bereits\nvorbestehenden Behinderung (Suva-Berentung von 20%) werde es als nicht\nabschätzbar erachtet, ob und wie sich die wirtschaftliche Situation ohne jegliche\ngesundheitliche Einschränkung entwickelt hätte (IV-act. 57-6/28). Aufgrund\ndieser Unbekannten werde von den effektiven erzielten betrieblichen Einkommen\nabgewichen (Anmerkung: der neu verbuchte Mietaufwand [ab 2013 von jährlich\nFr. 45'368.--] wäre hinsichtlich der Ausgangsbasis auch in den Vorjahren zu\nberücksichtigen gewesen). Stattdessen würden die statistischen Zahlen\n(Gewerbestatistik [Statistik gewerblicher Buchhaltungsergebnisse der Konferenz\ngewerblicher Treuhandfirmen] 2011- 2015 / Sägerei / Umsatzgruppe 200'000 -\n\n"}