15 nachvollzogen werden können. Basiert das Gutachten nicht auf der Kenntnis der gesamten relevanten Vorakten, wird es formell den durch die Rechtsprechung entwickelten Kriterien nicht gerecht (Urteile des Bundesgerichts 8C_861/2009 vom 20.4.2010 Erw. 3.1; 9C_51/2008 vom 15.7.2008 Erw. 2.2; 8C_104/2017 vom 13.6.2017 Erw. 6.2).