Dies ergibt sich auch aus den Qualitätsleitlinien für versicherungspsychiatrische Gutachten der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie SGPP (neueste Fassung vom 16.6.2016), wonach für die Beurteilung von Schweregrad, Prognose und damit der leistungsbezogenen Arbeitsfähigkeit eine umfassende Analyse des bisherigen Verlaufs eine unabdingbare Voraussetzung ist (vgl. Leitlinie in SZS 2016, S. 461). Ein Gutachten, welches die medizinischen Vorakten unzureichend berücksichtigt, ist unvollständig und vermag daher nicht zu Ergebnissen zu führen, welche auf gesamthafter medizinischer Lage beruhen.