Der Hinweis des Patienten darauf, dass er seit einem Jahr regelmässig einen Psychiater aufsuche und die Bekanntgabe der verschriebenen Medikamente (ebenfalls durch den Patienten) vermag für sich allein diese Schlussfolgerung nicht zu begründen. Eine Rückfrage beim behandelnden Arzt bzw. die Einholung eines entsprechenden Berichts beim behandelnden Arzt ist nicht nur zur Beantwortung der Frage nach dem Gesundheitsschaden sondern auch in Bezug auf die Beurteilung der Fragen nach Behandlung und Eingliederung (vgl. Fragestellungen Viact.