Allerdings ist nicht nachvollziehbar, wie der Gutachter ohne Kenntnis der bisherigen Therapien und ohne Bericht des behandelnden Arztes über den Verlauf zu dieser Schlussfolgerung gelangt. Der Hinweis des Patienten darauf, dass er seit einem Jahr regelmässig einen Psychiater aufsuche und die Bekanntgabe der verschriebenen Medikamente (ebenfalls durch den Patienten) vermag für sich allein diese Schlussfolgerung nicht zu begründen.