Es stellt sich vorab die Frage, ob das Gutachten von Dr.med. F.________ für sich beweiskräftig ist. Dieser ging von einer leichtgradigen depressiven Episode aus, welche die Arbeitsfähigkeit nicht einschränkt. Das Vorliegen einer somatoformen Schmerzstörung wurde verneint. Im Widerspruch dazu steht grundsätzlich die Diagnose der PK Zugersee, wonach eine rezidivierende depressive Störung (gegenwärtig mittelgradig) sowie eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung vorliegen.