In Bezug auf die durch Dr.med. L.________ gestellte Diagnose einer somatoformen Schmerzstörung führt Dr.med. F.________ im Weiteren aus, die erwogenen Konflikte repräsentierten allenfalls eine psychodynamische Spekulation, für die sich aus der aktuellen Exploration kein mit einem nachvollziehbaren Leidensdruck verbundenes Korrelat ergebe. Die somatisch nicht ausreichend begründbare Symptomatik sei im Sinne eines Erklärzwangs in die Diagnose einer somatoformen Schmerzstörung überführt worden. Eine solche Diagnose sei jedoch entsprechend den definierten Kriterien zu belegen.