Die Intensivierung der ambulanten psychiatrisch-psycho- therapeutischen Behandlung, insbesondere der medikamentösen Behandlung ist möglich, die Therapiemöglichkeiten bezüglich des depressiven Syndroms sind also nicht ausgeschöpft. Aufgrund der Leichtgradigkeit der hier erhobenen psychischen Störung ist eine namhafte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit zu bejahen. Es besteht also eine vollschichtige Arbeitsfähigkeit in einer angestammten, jedweder vergleichbaren sowie auch einer anderen Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts.