Die Diagnose einer psychogenen Schmerzstörung ist hier als nicht ICD-konform zu stellen. Der Versicherte steht in ambulanter psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung. Ein niedrig dosiertes Antidepressivum ist verordnet, eine Wirksamkeit verneint der Versicherte. Die Intensivierung der ambulanten psychiatrisch-psycho- therapeutischen Behandlung, insbesondere der medikamentösen Behandlung ist möglich, die Therapiemöglichkeiten bezüglich des depressiven Syndroms sind also nicht ausgeschöpft.