4.3.12 Am 6. April 2016 wurde der Versicherte durch Dr.med. F.________ psychiatrisch untersucht, wobei eine leichtgradige depressive Episode (ICD-10:F32.0) diagnostiziert wurde (Vi-act. 135-17/24). Aus der Beurteilung ergibt sich (Vi-act. 135-17/24 f.): (...). Eine somatoforme Schmerzgenese besteht ebenfalls nicht: Ein den Schmerzen zugrundeliegender erheblicher unbewältigter seelischer Konflikt ist in der Exploration nicht herauszuarbeiten. Auch besteht kein namhaft schmerzgeplagter klinischer Eindruck. Die Diagnose einer psychogenen Schmerzstörung ist hier als nicht ICD-konform zu stellen.