4.3.9 Mit Schreiben vom 23. September 2015 hielt der Hausarzt des Versicherten gegenüber dessen Rechtsvertreter fest, dass er den Versicherten seit vielen Jahren wegen glaubhaften, chronischen lumbalen Rückenschmerzen betreue. Er sei mit der Abweisung des Rentengesuches nicht einverstanden (Vi-act. 126- 3/3).