In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit hielten die Gutachter fest, die angestammte Arbeit als Maler sei nicht mehr zumutbar. Durchgeführt werden könnten leichte Tätigkeiten im Wechsel von Sitzen, Stehen und Gehen mit Vermeidung von häufigem Bücken, Tragen von Lasten über fünf Kilogramm sowie Arbeiten über Schulterhöhe. Eine solche Tätigkeit könne vollschichtig ausgeübt werden (Vi-act. 115-36/40). In Bezug auf die Prognose wird im Gutachten ausgeführt: Eine wesentliche Steigerung der körperlichen Belastbarkeit ist nicht zu erreichen.