Die psychiatrische Gutachterin (Dr.med. L.________, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie) diagnostizierte eine somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.4). In der Beurteilung führt sie aus (Vi-act. 115-32/40): (...). Aktuell kann die Diagnose einer depressiven Entwicklung nicht gestellt werden. Der psychische Befund diesbezüglich stellt sich als nicht ausreichend dar. Der Versicherte hat keine Antriebsminderung, ist in Gestik und Mimik sehr reich, kann auch adäquat lächeln und ist im Affekt unauffällig. Es bestehen keine Konzentrations- oder Merkfähigkeitsstörungen.