4.3.7 Auf Zuweisung der IV-Stelle wurde der Versicherte in der Folge durch Dr.med. D.________ (Facharzt für Neurologie) begutachtet. In seinem Gutachten vom 10. November 2014 hielt er fest (Vi-act. 98-7/17 f.): Die Akten zeigen, dass nach langjähriger, unbestrittenermassen in einem körperlichen Beruf invalidisierenden Lumbago, (...), sich komplizierend ein lumboradikuläres Reiz- und Ausfallsyndrom L4 bei Diskushernie L4/5 links im Jahr 2013 aufgepfropft hat, mit radiologisch und klinisch eindeutigen Befunden, die dann regredient waren.