4.3.5 Mit Bericht vom 26. Februar 2014 zu Handen der Vorinstanz stellte der Hausarzt Dr.med. I.________ (Altendorf) die Diagnosen eines lumboradikulären Syndroms L4/5 links bei einer Diskushernie L4/5 sowie eines chronischen Lumbovertebralsyndroms. Er attestierte eine Arbeitsunfähigkeit von aktuell 100%, wobei von einer Wiederaufnahme der (bisherigen) beruflichen Tätigkeit als Maler im Umfang von 50% auszugehen sei (Vi-act. 71).