Wie bereits erwähnt wurde ein Rentenanspruch in der Folge abgelehnt, da der Beschwerdeführer in einer rückenadaptierten Tätigkeit weiterhin voll arbeitsfähig sei. 4.3 Zum weiteren Verlauf ergibt sich aus den medizinischen Akten: 4.3.1 Am 12. Juli 2012 wurde im Spital Lachen eine erneute peridurale Infiltration wegen chronischen Schmerzen im Bereich der LWS durchgeführt (Vi-act. 60- 1/11). 4.3.2 Gemäss MRI-Bericht von Dr.med. G.________ (Facharzt für Radiologie) vom 15. Oktober 2012 konnten moderate degenerative Veränderungen festgestellt werden. Eine Wurzelkompression konnte nicht nachgewiesen werden (Viact. 60-8/11).