6 Als mögliche berufliche Tätigkeiten wurden die Arbeit als Logistiker (in einem Farbfachhandel), als Chauffeur oder im Bereich Kleingerätemontage genannt (Viact. 33-9/12). Der Befas-Abklärung gingen verschiedene medizinische Abklärungen voraus. Es wurden ein therapierefraktäres lumbospondylogenes Schmerzsyndrom (Vi-act. 11-16/17) und belastungsabhängige Fussschmerzen beidseits unklarer Aetiologie diagnostiziert (Vi-act. 21-2/4). Ein neurologischer Befund konnte nicht erhoben werden (Vi-act. 21-3/4). Eine Schmerzbehandlung mit Infiltrationen blieb ohne Erfolg (Vi-act. 11-16/17).