Die angestammte Malertätigkeit mit Arbeitseinsätzen auf Neubauten konnte Herr A. bis vor dem Appisbergaufenthalt halbtags mit einem 50% Arbeitspensum verrichten. (...) die Arbeitseinsätze müssen oft in ergonomisch ungünstigen Körperpositionen (...) ausgeführt werden, zum Teil stehend in vorgehaltener belastender Körperpositionen (...) einhergehend mit vereinzelten Gewichtsbelastungen bis 20 kg, so dass gestützt auf die konkreten Belastungsprüfungen (bei Holz- und Malerarbeiten) unsererseits diese 50% Arbeitsfähigkeit angestammt halbtags verwertet zu bestätigen ist.