Im BEFAS-Schlussbericht vom 6. November 2006 wird zur Arbeitsfähigkeit des Versicherten festgehalten (vgl. Vi-act. 33-8/12 f.): Die angestammte Malertätigkeit mit Arbeitseinsätzen auf Neubauten konnte Herr A. bis vor dem Appisbergaufenthalt halbtags mit einem 50% Arbeitspensum verrichten.