4.1 Zum Gesundheitszustand des Versicherten bzw. zum Verlauf ergibt sich aus den medizinischen Akten was folgt: 4.2 Gemäss den medizinischen Akten von 2004 wurde beim Versicherten bereits damals bzw. schon mehrere Jahre zuvor (bestehend seit 2001) ein chronisches, lumbospondylogenes Schmerzsyndrom (bei leichter Spondylarthrosen L5/S1, diskreter Diskusprotrusion L4/5 und L5/S1) diagnostiziert und eine teilweise Arbeitsunfähigkeit als Maler/Gipser attestiert (Vi-act. 4-1/4, 4-3/4). Nachdem sich der Versicherte im November 2004 zum Bezug von Leistungen der IV angemeldet hatte, veranlasste die Vorinstanz u.a. eine berufliche Abklärung bei der BEFAS Appisberg.