2 Nach Vorliegen des neurologischen Gutachtens von Dr.med. D.________ (Neurologie FMH, Bern) vom 10. November 2014 (Vi-act. 98) gab die IV-Stelle eine polydisziplinäre Begutachtung in Auftrag (Vi-act. 100). Das entsprechende B.________-Gutachten wurde am 8. Juli 2015 erstattet (Vi-act. 115). Mit Vorbescheid vom 31. August 2015 stellte die IV-Stelle die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Falls berufliche Massnahmen gewünscht seien, könne sich der Versicherte bei der IV-Stelle melden (Vi-act. 121). Zum Vorbescheid liess sich C.________ mit Eingabe vom 26. Oktober 2015 vernehmen (Viact. 126).