B. Mit Verfügung vom 18. Februar 2005 sprach die IV-Stelle Schwyz C.________ Berufsberatung zu (IV-act. 8). Der Berufsberater schloss seine Bemühungen am 27. Juli 2005 ab und ersuchte um Rentenprüfung (IV-act. 14). Nach Durchführung einer Befas-Abklärung vom 21. August bis 21. September 2006 (IV-act. 33) teilte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 18. Januar 2007 C.________ mit (IV-act. 38), dass ihm gemäss Abklärungsergebnis eine körperlich leichte und rückenadaptierte Tätigkeit, welche überwiegend ebenerdig und rückenschonend wechselbelastend sitzend sowie stehend und gelegentlich mit ein paar Schritten gehend ausgeübt werden könne, zu 100% zumutbar sei.