Analog schilderte er auch dem begutachtenden Neurologen, dass er als Autoverkäufer und in der Schweiz auf Baustellen sowie zuletzt in verschiedenen Restaurants als Küchenhilfe gearbeitet habe, wobei er hinsichtlich der Bauarbeiten präzisierte, dass er ca. während sechs Jahren "jeweils 2 bis 3 Monate lang auf einer Baustelle gearbeitet" habe (IV-act. 45-22/65). Nicht auszuschliessen ist es, dass es sich dabei um die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen für Flüchtlinge handelte, wobei es um Unterhalt und Erstellung von Wanderwegen, Pflege von Naturschutzgebieten etc. ging (vgl. IV-act. 32-4/4; siehe auch die fehlenden Buchungen im individuellen Konto IK gemäss IV-act. 31-1f./2).