5.1 In der angefochtenen Verfügung wurde das Valideneinkommen ausgehend von der fehlenden Ausbildung und wenigen kurzfristigen Anstellungen in der Schweiz aus den statistischen Lohnangaben für Hilfsarbeiter (LSE) hergeleitet und für 2015 auf Fr. 66'633.-- festgesetzt. 5.2 Demgegenüber wird in der Beschwerde (S. 14) eingewendet, dass die Tabellenwerte für Bauarbeiter (Kompetenzniveau 2) heranzuziehen seien, womit ein Valideneinkommen von mindestens Fr. 75'186.80 resultiere.