45-38/65). 12 4.4 Zusammenfassend ist im Einklang mit der Vorinstanz festzuhalten, dass das vorliegende MEDAS-Gutachten alle rechtsprechungsgemäss erforderlichen Kriterien für eine beweiskräftige ärztliche Entscheidungsgrundlage erfüllt. Den diesbezüglichen Ausführungen der Vorinstanz in ihrer Vernehmlassung ist nichts beizufügen. 5. In der Folge ist der in der Beschwerde bemängelte Einkommensvergleich näher zu prüfen.