10  dass aus internistischer Sicht mittelschwere und schwere Tätigkeiten aufgrund der kardialen Situation auszuschliessen sind, derweil leichte wechselbelastende oder überwiegend sitzende Tätigkeiten als zumutbar beurteilt wurden (IV-act. 45-20/65);  dass aus neurologischer Sicht keine relevanten Erkrankungen bzw. keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit evaluiert werden konnten (IV-act. 45- 26/65 oben);