Aufgrund der Unklarheiten und der Divergenzen wäre es angebracht gewesen, hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit in angepassten Tätigkeiten Rückfragen an die Gutachter vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf das zumutbare Belastungsprofil. Des Weiteren entspreche das Gutachten nicht den aktuellen Qualitätsleitlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie SGPP. Das Gutachten sei auch wegen der fehlenden Fremdanamnese nicht beweiskräftig, da gemäss den Leitlinien die Einholung von Fremdauskünften bei massiv abweichender Beurteilung gegenüber dem behandelnden Arzt klar empfohlen werde.