In Zusammenfassung aller Teilgutachten, der dabei erhobenen Anamnesen und Befunde sowie der Aktendaten kommen die Gutachter gemeinsam zu dem Schluss, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten in der zuletzt ausgeübten sowie jedweder vergleichbaren körperlich schweren Tätigkeit ist aufgrund des spinalen postoperativen Defekts und der kombinierten Herzklappenpathologie auf Dauer zu 100% erloschen. In körperlich leichten, wechselbelastend oder überwiegend sitzend ausgeübten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts mit einfachen geistigen Ansprüchen ist jedoch von einer uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit auszugehen (Pensum und Rendement 100%).