3.6.2 Zur Arbeitsfähigkeit nahmen die MEDAS-Gutachter u.a. wie folgt Stellung (vgl. IV-act. 45-48/65 und 45-55/65): In Zusammenfassung aller Teilgutachten, der dabei erhobenen Anamnesen und Befunde sowie der Aktendaten kommen die Gutachter gemeinsam zu dem Schluss, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten in der zuletzt ausgeübten sowie jedweder vergleichbaren körperlich schweren Tätigkeit ist aufgrund des spinalen postoperativen Defekts und der kombinierten Herzklappenpathologie auf Dauer zu 100% erloschen.