Zur Arbeitsfähigkeit führte der Hausarzt aus, dass der Patient seit vielen Jahren nicht mehr gearbeitet habe und deswegen keine Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ausgestellt worden seien; in Anbetracht der verschiedenen Beschwerden sei seit einigen Jahren von einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit auszugehen (IV-act. 21-4/63 oben). In einem Beiblatt ergänzte der Hausarzt, angesichts der hochkomplexen biopsychosozialen Situation sei eine isolierte Betrachtung der einzelnen Beschwerdekomplexe wenig ergiebig, da alles sich gegenseitig beeinflusse.