3. Sub-Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen und diese sei zu verpflichten weitere medizinische Abklärungen vorzunehmen. 4. Sub-Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten berufliche Eingliederungsmassnahmen zu prüfen und diese dann durchzuführen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin. Zusätzlich wurde um Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels sowie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (inkl. unentgeltliche Rechtsverbeiständung) nachgesucht.