F. Gegen diese am 20. April 2017 eingegangene Verfügung liess D.________ unter Berücksichtigung des Fristenstillstandes nach Art. 38 Abs. 4 ATSG rechtzeitig am 23. Mai 2017 beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 13.4.2017 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen nach (IVG), namentlich eine Rente, zu gewähren. 2. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten durchzuführen.