__ am 30. September 2016 Einwände erheben und darauf hinweisen, dass weitere Unterlagen nachgereicht würden (IV-act. 51). Mit Schreiben vom 30. November 2016 2 setzte die IV-Stelle Frist an, um die angekündigten aktuellen Arztberichte nachzureichen (IV-act. 52). Mit Eingabe vom 30. Januar 2017 reichte der Rechtsvertreter einen Bericht des Hausarztes vom 27. Januar 2017 sowie eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde ein (IV-act. 53). E. Mit Verfügung vom 13. April 2017 hat die IV-Stelle das Leistungsbegehren abgewiesen und festgehalten, dass kein Anspruch auf eine IV-Rente bestehe (IV-act. 60).