D. Der Begutachtungsauftrag wurde der Gutachterstelle C.________ zugelost. Daraufhin wurden die Namen der Gutachter und die Untersuchungstermine mitgeteilt (IV-act. 42, 43). Das interdisziplinäre C.________-Gutachten datiert vom 21. Juni 2016 und ging am 22. Juni 2016 bei der IV-Stelle ein (IV-act. 45). Mit Vorbescheid vom 29. August 2016 eröffnete die IV-Stelle, es sei vorgesehen, das Leistungsbegehren abzuweisen (IV-act. 49). Dagegen liess D.________ am 30. September 2016 Einwände erheben und darauf hinweisen, dass weitere Unterlagen nachgereicht würden (IV-act. 51).